WE Holzer hat geschrieben:T and E hat zu Beginn geschrieben, dass die landw. Flächen im Privatvermögen sind und der Wald im Betriebsvermögen. Wald ist meines Wissens stets Betriebsvermögen. Zu den Fragen von T and E kann ich wenig beitragen. Ist ein spezieller Fall
So kenn ich das auch, dass Wald ab 1ha immer Betriebsvermögen ist und wird somit in der Regel bei Erbschaft/Schenkung mit dem Ertragswert bewertet (§ 2049 BGB). Das kann dir ein Steuerberater aber abschließend bestätigen und dann lässt man das zusätzlich im Überlassungsvertrag festlegen, dass die Bewertung zum Ertragswert zu erfolgen hat. Und der Ertragswert bei lof Flächen ist weit vom BRW bzw. Verkehrswert entfernt zusätzlich könnte man beim Wald sogar einen Nießbrauch einräumen. Das drückt dann nochmal wenn der Freibetrag nicht reichen sollte...