Moin moin....
Folgende Ausgangslage eine Erbengemeinschaft (ich und meine Mutter) haben landwirtschaftliche Flächen (im Privatvermögen) und gewerblichen Forstbetrieb (Waldflächen sind Betriebsvermögen) geerbt.
Erbstreitigkeiten an sich gibt es keine.
Ich werde ihr die Forstwirtschaftsflächen jetzt zu Bodenrichtwerten abkaufen. Die landwirtschaftlichen Flächen bleiben ersteinmal in Gemeinschaftsbesitz, da keine ausreichenden Freibeträge nach Erbschaft und Steuerberater bedenken hat wegen Kettenschenkung und dann doch Erbschaftssteuerpflicht bei mir.
Das Problem mit den forstwirtschaftlichen Flächen ist, dass diese zusammen mit dem Acker jeweils ein gemeinsames Flurstück bilden. Insofern wäre eine Neuvermessung notwendig. Eine erste Kalkulation für die Berechnung der Ausmessung für die Waldflächen brachte Vermessungskosten im hohen vierstelligen Bereich.
Überlegung war jetzt, den Kaufvertrag zu schliessen, dass die Grundstücke noch genau zu vermessen sind, dies aber nicht durchführen zu lassen, da meine Mutter mir bei wieder ausreichenden Freibeträgen die weiteren landwirtschaftlichen Flächen übertragen wird.
Die Variante ist nicht ganz risikofest, aber so lange das Vertrauen besteht, die günstigste....sofern sich das Verhältnis verschlechtert, könnte ich ja immer noch einen Vermesser beauftragen und die Waldflächen ausmessen und die Auflassung im Grundbuch auf den neuen Flurstücken eintragen lassen.
oder hat jemand eine bessere Idee?