Also korrigiere ich mich, für die ganzen peniblen Menschen hier:
Rohmilchverkauf ist grundsätzlich möglich,jedoch nur ab Milchkammer!
Sprich, ein Transport vom ausserhalb liegenden Stall zur Verkaufsstelle ist nicht gestattet. In der Milchkammer ist ein Hinweis anzubringen,dass die Rohmilch vor dem Verzehr erhitzt werden soll.
Wie das mit Vorzugsmilch aussieht, weiß ich nicht genau.
Ich weiß aber auch nicht, ob das vorher beim Amt anzumelden ist, und ob man bakteriologische Untersuchungen benötigt.