Mit Urteilen vom 13 März 2009 wurde in 30 Fällen erstinstanzlich festgestellt, dass die Strafgeldverhängung unzulässig war.
(Quelle: LAND & Forst -Nr. 13 - 26. März 2009)
Eure Meinung
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Hoschscheck hat geschrieben:Kriegen die Landwirte, die sich mit der NM schon vorher geeinigt haben sollen ihr Starfgeld wieder?
Hoschscheck
Cowboy1979 hat geschrieben:Ich wollte eigentlich von Euch wissen, ob Ihr die Verhaltensweise Der Nordmilch oder/und der GbRs richtig oder falsch findet...
frankenvieh hat geschrieben:Was hat es den Wechslern eingebracht ? Ausser Ammerland hat keiner mehr gezahlt und Ammerland hat keine von NM genommen. Die meisten Wechsler sind bei Fude+Serrahn gelandet und haben 2008/09 4 Cent das KG verloren, bzw. die zur BDM Freie Milch AG gewechselt sind, haben einige Monate kein Milchgeld gesehen.
Glaubst du ehrlich das alle die gewechselt haben das gemacht haben um Milchgeld zuverschenken.
frankenvieh hat geschrieben:Ich bin bei Genossenschaften nie fürs wechseln und fürs kündigen. Wenn mir an einer Genossenschaft oder einem Verband was nicht passt, dann hat man bei Mißstand immer genügend Mitstreiter um was zum Besseren zu ändern.
Hoschscheck hat geschrieben: Fr Mär 27, 2009 10:21
Kriegen die Landwirte, die sich mit der NM schon vorher geeinigt haben sollen ihr Starfgeld wieder?
Hoschscheck
Bodenseefarmer hat geschrieben: Im Fall Allgäuland hast du in einen anderen Thread im LT aber was ganz anderes geschrieben......
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