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Aktuelle Zeit: Mi Jun 26, 2024 16:41
Jochen4 hat geschrieben: "Wenn Du ins Gras beißt, gehört das alles hier mir! Da kannst Du gar nichts gegen machen. Ich hab' mich von so einem richtigen Juden beraten lasen. Ich hab' alles schon in der Schublade. Muss es nur rausholen, meinen Rechtsanwalt auf Bruder B hetzen und schon halte ich den Haustürschlüssel in meiner Hand!"
......Dies führt zu dem Problem, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsätzlich nicht mehr zugunsten einer anderen Person ändern kann......
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